APUR GmbH SOLARTECHNIK

Engineering, Procurement and Construction (EPC) - since 1995

  1. Allgemeines
    Die Grundlage einer guten Geschäftsbeziehung sind klar definierte Geschäftsbedingungen. Wir bitten um Ihr Verständnis,

dass alle Leistungen, Lieferungen etc. der APUR GmbH SOLARTECHNIK ausschließlich zu den

nachfolgend festgelegten Bedingungen erfolgen.

  1. Angebote
  2. Alle Angebote in Katalogen, Prospekten, sonstigen Werbeträgern und individuellen Angeboten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich gekennzeichnet sind. Technische Änderungen vorbehalten.
  3. Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der APUR GmbH SOLARTECHNIK schriftlich bestätigt worden sind.
  1. Annahmebedingungen
    Alle Aufträge, Lieferungen etc. der APUR GmbH SOLARTECHNIK erfolgen nur zu unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Anderslautenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen werden nur dann für uns bindend, wenn wir die Abweichungen schriftlich bestätigt haben.
  1. Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

  1. Lieferfristen
  2. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind für beide Seiten bindend.
  3. Verzögerungen, z.B. durch höhere Gewalt, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder sonstige Lieferschwierigkeiten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung zu verschieben.
  4. Die APUR GmbH SOLARTECHNIK ist bei den o.g. Lieferschwierigkeiten zu einer Nachlieferung nicht verpflichtet. Bei Nichtlieferung kann vom Kunden kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn wir auf seine schriftliche Aufforderung nicht erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
  5. Teillieferungen sind im angemessenen Rahmen zulässig. Durch Teillieferung kann der Kunde keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  6. Erfüllt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend, so dass dadurch die Lieferung verzögert wird, so verlängert sich dadurch die Lieferfrist entsprechend. Durch dieses Verhalten entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
  1. Preise und Zahlung
  2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung.
  3. Bei einer Auftragssumme bis 2.000,- EURO hat die Zahlung, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

Bei einer Auftragssumme ab 2.000,- EURO bis 50.000,- EURO sind 25% der Auftragssumme bei der Auftragsvergabe, 50% vor Versendung der Ware fällig. Der Rest hat, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum, bei Montage durch die APUR GmbH SOLARTECHNIK 10 Tage nach Fertigstellung ohne Abzug von Skonto so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

Bei einer Auftragssumme über 50.000,- EURO ist ohne Abzug von Skonto Vorkasse in voller Höhe der Auftragssumme zu leisten.

  1. Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem wir über den Betrag frei verfügen können.
  2. Zahlungen für Reparaturen sind sofort ohne Abzug fällig.
  3. Bei Zahlungsverzögerung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  4. Die Forderung der APUR GmbH SOLARTECHNIK werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist die APUR GmbH SOLARTECHNIK berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
  5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er ein Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist die APUR GmbH SOLARTECHNIK berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Grund und Boden des Käufers zu betreten und die Ware Wegzunehmen. Die APUR GmbH SOLARTECHNIK kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
  1. Rücktrittsvereinbarungen
    Für den Fall der Nichterfüllung bzw. der nicht richtigen Erfüllung des Kaufvertrages durch den Kunden wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises, mindestens jedoch EURO 30,- vereinbart. Soll ein höherer Schaden geltend gemacht werden, so muss er nachgewiesen werden.
  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Lieferungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. (Eigentumsvorbehalt)
  3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind separat - deutlich gekennzeichnet - zu lagern, pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser- Vandalismus und Diebstahlsschäden zu versichern. Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Gefahr für eventuelle Beschädigungen.
  1. Versand
  2. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
  3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
  4. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch die LKW des Verkäufers erfolgt.
  5. Empfang und Abladen der Waren muss durch den Käufer oder durch legitimierte Personen des Käufers erfolgen.
  6. Alle Waren sind nach Erhalt auf Art, Menge und sichtbare Transportschäden zu prüfen und auf dem Übergabeschein zu quittieren. Reklamationen und Transportschäden (insbesondere Glasbruch) müssen dem Spediteur innerhalb der Reklamationsfristen schriftlich angezeigt werden.
  7. Durch Auslieferung per Spedition sind angegebene Liefertermine stets unverbindlich.
  8. Rücknahme der Verpackung nur bei frachtfreier Rückgabe.
  1. Abbildungen, Sonderausführungen, Zeichnungen etc.

Zeichnungen und Unterlagen erhält der Empfänger unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie weder dritten Personen noch im Wettbewerb stehenden Firmen

zugänglich gemacht werden (s.a. § 832 BGB). Zu Angeboten gehörende Zeichnungen sind sofort zurückzusenden, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

  1. Abrechnung von Ingenieurleistungen

Die Abrechnungen von Ingenieurleistungen erfolgen auf der Basis der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung

Abweichende Honorarvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  1. Gewährleistung

Bei Geltendmachung von Mängeln ist die APUR GmbH SOLARTECHNIK berechtigt, diese in Augenschein zu nehmen. Die festgestellten Mängel können entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung ggf. einzelner Teile behoben werden. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Mängelfolgeschäden. Aus durch mangelhafte oder verspätete Lieferung entstehenden Bauverzögerungen können ebenfalls keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden.

Ein- und Ausbaukosten trägt der Käufer, insbesondere bei Verletzung seiner sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

Alle Sendungen gehen gemäß § 447, 448 BGB auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Gewährleistungsansprüche sind auf maximal 10% des Waren- bzw. Auftragswertes begrenzt. Aus-/ Einbaukosten sowie Versandkosten trägt der Kunde

  1. Garantie

Die APUR GmbH SOLARTECHNIK gibt keine eigene Garantie auf die Vertragsgegenstände, sondern lediglich Herstellergarantie weiter.

  1. Handwerksleistung

Grundlage der Handwerksleistungen sind die Teile der VOB in der zum Zeitpunkt der Montage gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  1. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Seesen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2008

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